Rechte der Reisenden in Zusammenhang mit höherer Gewalt (z. B. Flugverbot wegen Vulkanaschewolke) – Häufig gestellte Fragen aus aktuellem Anlass:

 

1. Welche Rechte haben Flugpassagiere bei Verspätungen und Ausfällen

Fluggesellschaften müssen gestrandete Passagiere selbst im größten Chaos betreuen. Sie sind verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und ihre Rechte zu informieren. Ab zwei Stunden Verspätung haben Reisende Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen Fluggesellschaften eine Übernachtung zahlen. Zudem müssen sie Passagieren Telefonate ermöglichen. Bei Verspätungen von über fünf Stunden können Flugreisende ihr Ticket stornieren.

2. Bekommen Fluggäste bei gestrichenen Flügen ihr Geld zurück?

Den von Flugausfällen betroffenen Passagieren müssen die Fluggesellschaften auf ihren Wunsch hin den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen. Alternativ besteht ein Anspruch darauf, kostenlos auf einen anderen Flugtermin umgebucht zu werden.

3. Darf man darüber hinaus Schadensersatz verlangen?

Einen noch darüber hinaus gehenden Schadensersatz, wie er in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Annullierungen vorgesehen ist, gibt es für Reisende in diesem Fall der höheren Gewalt nicht: Bei einer Schließung von Flughäfen oder sogar des gesamten Luftraums könne sich eine Fluggesellschaft von ihrer Schadensersatzpflicht entlasten.

4. Welche Rechte haben Passagiere, die bereits unterwegs sind?

Passagiere, die bereits unterwegs sind, haben das Recht, von ihrer Fluggesellschaft an den Zielort befördert zu werden. Kann eine Maschine am Zielflughafen wegen höherer Gewalt nicht landen und muss sie auf einen anderen Flughafen ausweichen, hat die Fluggesellschaft die Pflicht, die Passagiere zum Beispiel mit Bussen an das  Ziel zu bringen. Sorgt die Fluggesellschaft nicht für die Weiterreise, kann  der Gast die Rückreise selbst organisieren und die Kosten für Bus- oder Bahnfahrt der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

5. Welche Rechte haben Pauschalreisende?

Keinen Unterschied macht es, ob sich die Fluggäste das Ticket selbst gekauft haben oder mit einem Reiseveranstalter pauschal verreisen. Auch der Veranstalter ist in der Pflicht sicherzustellen, dass seine Gäste am vereinbarten Zielflughafen ankommen. Pauschalreisende können allerdings ihren Reisepreis mindern, wenn sie etwa bei der Rückkehr aus dem Urlaub woanders landen als geplant. Das ist als Reisemangel zu werten.

6. Kann eine Reise z. B. wegen des Flugchaos' einfach abgesagt

    werden?

Wenn sich bei einer Kurzreise der Abflug zwei Tage verschieben würde, kann der Kunde vom Reisevertrag auch komplett zurücktreten und erhält den Reisepreis zurück.  Für Reisen von zwei Wochen Dauer oder länger gibt es dagegen kein solches Rücktrittsrecht. Auch in diesem Fall ist ein deutlich verspäteter Abflug aber ein Reisemangel, für den Geld zurückverlangt werden darf.

 

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