Arbeitsrecht
Frau Scholz berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Sie steht sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern als Ansprechpartner und Interessenvertreter zur Verfügung.
Aus den praktischen Erfahrungen zeigen sich besonders folgende Problemkreise bei Arbeitsverhältnissen:
- Probezeit
- Versetzung, Höher- oder Herabstufung
- Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Urlaub und Urlaubsentgelt
- Entlohnungsarten und Lohnzuschläge
- betriebliche Sozialleistungen
- Mutterschutz
- Abmahnung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses (betrieb-, verhaltens- und personenbedingte Kündigung)
- Fragen der Abfindung, Sicherung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld
- Aufhebungsvertrag
Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden.
Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das konkret bedeutet, sagt Ihnen Frau Scholz im Rahmen einer Beratung. Es gibt viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann, z. B. Form und Frist der Kündigung, ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung, vorherige Abmahnung usw.. Sofern erforderlich, wird für Sie eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. 90 % aller Fälle enden in einem gerichtlichen Vergleich.
Besonders in Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeits- und Aufhebungsverträgen besteht ein großer Beratungsbedarf. Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag von Beginn an erspart in der Regel eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung in Zusammenhang mit dem Bestehen oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Über die Kosten berät Sie Frau Scholz auf Wunsch gleich zu Beginn der Beratung. So gibt es keine bösen Überraschungen!
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