Verkehrsrecht
Die Beratung und Vertretung auf verkehrsrechtlichem Gebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
- Regulierung von Haftpflichtschäden
- Verkehrsordnungswidrigkeite und Bußgeldverfahren
(Anhörung/Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung,
Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Führerscheinentzug usw.)
- Geltendmachung / Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche
in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
- Verkehrsstrafrecht
Welche Ansprüche habe ich in Zusammenhang mit einem Haftpflicht-Verkehrsunfall ?
Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig erscheint, kann juristisch verzwickt sein.
Wenn der Unfallgegner Schuld ist, muss dessen Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten bezahlen. Insofern haben Sie in erster Linie einen Anspruch auf rechtliche Beratung und Vertretung zur Geltendmachung der berechtigten Haftpflichtansprüche. Keinesfalls müssen Sie selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen und verhandeln, zumal Sie in der Regel durch den Unfall ohnehin schon genügend Umstände haben. Fragen Sie lieber nicht den, der es bezahlen soll, wie teuer es werden soll! Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt ist in der Lage, anhand des Sachverständigengutachtens für Sie die günstigste Variante der Schadensregulierung zu ermitteln. Dies kann eine vollständige Reparatur des Fahrzeuges sein, die fiktive Abrechnung auf Grundlage der ermittelten voraussichtlichen Reparaturkosten (netto), bei einem Totalschaden die Ermittlung des Erstattungsbetrages (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) oder ggf. im Rahmen der so genannten 130%-Regelung eine Reparatur des Fahrzeuges, selbst wenn die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten.
In erster Linie stehen Ihnen neben den Reparaturkosten bzw. dem Schadensersatz eine Unfallpauschale, die ggf. im Gutachten ausgewiesene Wertminderung, ein Mietwagen für die Zeit der Reparatur oder alternativ Nutzungsentschädigung sowie Erstattung der Gutachterkosten zu. Im Falle eines Körperschadens besteht Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
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