Zentralruf der Autoversicherer
Eine Person mit berechtigtem Interesse (z. B. ein Geschädigter) kann bei Unkenntnis den Haftpflichtversicherer des Schädigers über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Die bundesweit einheitliche Servicenummer lautet: 0800 25 026 00. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter: +49 (40) 300 330 300.
Der Anrufer sollte folgende Angaben bereithalten:
- eigener Name und Anschrift
- amtliches Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs mit Länderkennung
- Namen des gegnerischen Fahrzeughalters, wenn möglich
- Unfalldatum
- Unfall-Land
Ist das Kennzeichen in der Datenbank des Zentralrufs enthalten, so erhält der Geschädigte den Namen der gegnerische Haftpflichtver- sicherung und die Vertragsnummer sofort mitgeteilt. Anderenfalls werden die Angaben beim Kraftfahrtbundesamt recherchiert und er kann innerhalb 24 Stunden die gewünschte Auskunft erhalten. Der Geschädigte kann mit Hilfe dieser Angaben unter Umständen seinen Direktanspruch beim Versicherer geltend machen.
Gern übernehmen wir diese Anfrage aber auch direkt für Sie, sofern Sie uns mit der Schadensregulierung beauftragen.
Adresse:
Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Anwaltskanzlei Katrin Scholz
Gartenstr. 11
04683 Naunhof
Telefon
034293 / 30240
Fax
034293 / 30241
RAinKatrinScholz@t-online.de
Sekretariat:
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.